Waffenbesitzkarte

Die Waffenbesitzkarte, kurz WBK genannt, gewährt das Recht zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie B, insbesondere von Faustfeuerwaffen.

Bitte beachten Sie: Die Waffenbesitzkarte gestattet nicht das sogenannte „Führen“ von Schusswaffen; hierfür ist ein Waffenpass erforderlich. Als „Führen“ einer Waffe gilt, wenn man sie bei sich trägt. Bei Schusswaffen spielt es keine Rolle, ob sie geladen sind oder nicht. Das Mitführen einer ungeladenen Pistole in der Hosentasche beispielsweise gilt als „Führen“. Nicht als „Führen“ zählt hingegen das Mitführen innerhalb von Gebäuden oder umzäunten Grundstücken (nach Zustimmung des berechtigten Nutzers) sowie der Transport in einem verschlossenen Behältnis, beispielsweise auf dem Weg zum Schießstand.

Voraussetzungen:

  • Das Mindestalter von 21 Jahren ist erreicht.
  • Der Antragsteller ist Bürger eines EWR-Mitgliedslandes (ansonsten liegt die Ausstellung im Ermessen der Behörde).
  • Die Zuverlässigkeit des Antragstellers wird von der zuständigen Behörde überprüft.
  • Der Antragsteller kann eine Rechtfertigung vorlegen. Eine Rechtfertigung gilt als gegeben, wenn der Antragsteller plausibel darlegt, dass er beabsichtigt, Schusswaffen der Kategorie B ausschließlich innerhalb seiner Wohn- oder Betriebsräume oder auf seinem umzäunten Grundstück zur Selbstverteidigung aufzubewahren.
  • Der Antragsteller hat seinen Wohnsitz in Österreich.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie beabsichtigen, Schusswaffen in anderen Ländern zu besitzen oder zu führen, müssen Sie auch die jeweiligen waffenrechtlichen Genehmigungen dieser Länder einholen. Für das Mitführen von Schusswaffen in andere Länder sind zusätzlich die entsprechenden Genehmigungen erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie bei der entsprechenden Vertretungsbehörde.

Für die Beantragung der Waffenbesitzkarte sind folgende Unterlagen bei der zuständigen Behörde erforderlich:

  • Ein psychologisches Gutachten.
  • Ein Waffenführerschein.
  • Ein amtlicher Lichtbildausweis.
  • Eine Geburtsurkunde.
  • Ein Nachweis der Staatsbürgerschaft.
  • Ein Lichtbild.
  • Gegebenenfalls ein urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades.

Wenn Sie alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Behörde beantragen. In Wien ist die zuständige Behörde das Polizeikommissariat, in anderen Gebieten sind es die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat.